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Lindemann Immobilien
Am Elbdeich 28, 21635 Jork
Telefon 0 41 62 / 9157 - 70, Fax - 77 |
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Endlich eine reelle Chance zum Schutz vor Mietnomaden!
SCHUFA, Creditreform u.a. Auskunfteien sind schon lange hilfreiche Informationsquellen
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| Nicht-Eigentümer kann nicht in den Beirat gewählt werden (12.07.2010) |
| Die Wahl eines Nicht-Eigentümers zum Verwaltungsbeirat widerspricht dem Gesetzeswortlaut und ist damit auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären, urteilte das Landgericht Karlsruhe. Es stellt klar, dass nach dem Wortlaut des § 29 Abs. 1 S. 2 WEG ausschließlich Wohnungseigentümer dem Beirat angehören können. Da jedoch grundsätzlich eine Beschlusskompetenz für die Wahl des Verwaltungsbeirats besteht, ist ein Beschluss über die Wahl eines Nichteigentümers lediglich anfechtbar. Wird er nicht angefochten, ist der Beschluss wirksam. In der Praxis werden häufiger nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragene Eheleute zum Beirat gewählt. Die¬se müssen nicht um ihr Amt fürchten, wenn ihre Wahl nicht angefochten wurde (LG Karlsruhe, 13.03.2009, 11 S 22/09, ZWE 2009,) |
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