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Für Vermieter: Schneeräumen des PKW- Stellplatzes (15. Februar 2010)
Der Vermieter eines PKW-Stellplatzes ist dem Mieter grundsätzlich nicht zum Winterdienst verpflichtet, entschied das OLG Düsseldorf. Bereits für öffentliche Parkplätze gilt, dass eine Streupflicht lediglich bei großer Ausdehnung und großem Fassungsvermögen oder bei schnellem Fahrzeugwechsel besteht. Dem Autofahrer kann zugemutet werden, Gefahren auf kurzen Strecken selbst zu meistern. Ein vernünftiger Verkehrsteilnehmer stelle sich in der Regel durch eigene Vorkehrungen auf die winterlichen Verhältnisse ein. Die für öffentliche Parkplätze entwickelten Grundsätze für Streupflichten gelten erst recht auf vollkommen untergeordneten privaten Stellplätzen. Der Mieter ist gehalten, durch geeignetes Schuhwerk oder Mitnahme von Hilfsmitteln zur Schnee- oder Eisbeseitigung selbst Vorkehrungen zur Schadensvermeidung zu treffen. Tut er dies nicht und zieht er sich bei einem Sturz Schäden zu, so hat sich – in Juristendeutsch – sein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht (OLG Düsseldorf, 19. Mai 2008, I-24 U 161/07).

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